Sind Sie Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertreter oder wollen Sie eine Arbeitnehmervertretung erst organisieren?

Der Arbeitgeber unterrichtet Sie nicht pflichtgemäß und übergeht Sie bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten?

Ich unterstütze Sie bei der Bildung einer kollektiven Interessenvertretung, beraten und vertreten Sie, wenn es um Ihre Mitbestimmungsrechte geht, damit Ihre und die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen umfassend gewahrt werden. Ich begleite Ihr Gremium bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen in sozialen Angelegenheiten genauso wie in konzernweiten Umstrukturierungsprozessen mit komplexen Betriebsänderungen und weitreichenden Folgen für die Belegschaft.
Wo eine partnerschaftliche Lösung nicht gefunden werden kann, stehe ich Ihnen in Einigungsstellen und Beschlussverfahren vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht zur Seite.

Gewerkschaften finden bei mir in Fragen des Arbeitskampfrechts oder Tarifrechts eine fachkundige Beratung und durchsetzungsfähige Vertretung.